Fukushima in Mühleberg

Laut Kernenergiegesetz ist ein funktionierender Katastrophenschutz Voraussetzung für den Betrieb eines AKW. Die Übertragung der Katastrophe von Fukushima auf das  AKW Mühleberg zeigt:
Bei einem Atomunfall ist der Schutz der Menschen nicht gewährleistet. Gänzlich ungeklärt ist denn die Frage, wie der in Bern angesiedelte Bundesrat, das Parlament und die fast 90 Bundesämter, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, im Falle der sofortigen Evakuierung funktionsfähig bleiben sollen. In behördlichen Unfallszenarien bislang auch noch nicht vorgekommen ist der Austritt radioaktiven Wassers. Für die Aare würde der gesamte Flusslauf bis und mit dem Bielersee zu einer tödlichen Gefahr.

50’000 Menschen verlören dauerhaft ihre Trinkwasserquelle. 185’000 Personen müssten für immer umgesiedelt werden. Wohin?

 

Lesen Sie die ganze Studie, die Greenpeace in Auftrag gegeben hat unter:

http://www.greenpeace.org/switzerland/de/Kampagnen/Stromzukunft-Schweiz/Atomstrom/Wo-endet-die-Reise-wenn-der-Reaktor-explodiert/Fukushima-in-Muehleberg/

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