Bereits die Schweizerische Energiestiftung SES berichtete über das ENSI – „Die Schutzpatronin aller Schweizer AKW Betreiber“ (siehe Beitrag vom 20.5.14 unter Informationen.)
Ein weiteres Kapitel unter dem Motto „unglaubwürdig“ ist geschrieben.
Das Recht auf Einsicht in amtliche Dokumente steht nach Artikel 6 des Öffentlichkeitsgesetzes grundsätzlich jeder Person zu. Wie schwierig die Durchsetztung dieses einfachen Prinzips in der Schweiz sein kann und wie unwillig die Behörden in Atomfragen sind, diesem Recht Folge zu leisten, zeigt das folgende Beispiel:
Marco Bähler, ein Strahlenschutzspezialist der die radioaktiven Emissionen aus Atomkraftwerken seit Jahren verfolgt, kämpft seit fast drei Jahren dafür, offizielle Abluftdaten schweizerischer Atomkraftwerke (AKW) vom Eidgenössichen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zu erhalten.
Hintergründe chronologisch aufgeführt:
«Die Bevölkerung hat das Recht zu wissen, wieviel von was und wann von den AKWs ausgestossen wird.»
weitere Informationen unter:
Gelöscht aber nicht aus der Welt geschafft
Quelle: greenpeace schweiz