Zum Artikel „Informationswelle über Tiefenlager rollt an“, „Andelfinger Zeitung“ vom 19. November 2008
Leider wurde im obigen Artikel nicht darauf hingewiesen, dass gemäss dem Entsorgungsprogramm der Nagra, vom November 2008 der definitive Verschluss und der Rückbau der Gesamtanlage des Tiefenlagers für hochradioaktiven Abfall bereits nach 2110 geplant ist. Eine Rückholung zur weiteren Energienutzung oder Umlagerung wäre danach eben nicht mehr möglich!
Wie und durch welche Behörde die Sicherheit der Bewohner über und neben dem Tiefenlager gewährleistet wird während der Bauphase und dem Einlagern des hochradioaktiven Abfalls wie auch nach dem geplanten Verschluss, darüber gibt diese 54-seitige Zusammenfassung keine Auskunft; ebenso fehlt die Angabe, wer nach diesem Verschluss für auftretende Schäden haftet. Denn nach dem geltenden Kernenergiegesetz untersteht das Lager nach dem Verschluss nicht mehr der Kernenergiegesetzgebung und gilt ergo nicht mehr als Atomanlage.
Können wir unseren Nachkommen eine solche Hypothek wirklich guten Gewissens hinterlassen?
