Mit einer Beschwerdeergänzung ans Bundesverwaltungsgericht verlangen 14 AnwohnerInnen des AKW Mühleberg sofortige Einsichtnahme in die Sicherheitsberichte der BKW. Diese wurden im Bewilligungsverfahren nicht öffentlich aufgelegt, wie dies bei anderen Atomverfahren bisher üblich war. Das Einsichtsbegehren der betroffenen Personen wurde erstinstanzlich vom UVEK abgelehnt, worauf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde.
Die Medienmitteilung und Hintergründe in Beilage finden Sie unter: faa_medien_20090304.pdf
